AKUTANFRAGE
 

Erfolgreiche Rezertifizierung gemäß §32 QS-VO 2018

Erfolgreiche Rezertifizierung gemäß §32 QS-VO 2018 "Wir versuchen in unserer Ordination mit höchstmöglicher Transparenz zu arbeiten und stehen jederzeit für alle Anfragen zur Verfügung!"

Jede in der Niederlassung ärztlich tätige Person wird in regelmässigen Abständen hinsichtlich der ÖQMED geforderten Qualitätskriterien überprüft.

Diese beinhalten u.a. die regelmässige Abnahme der Korrektheit der in der Ordination verwendeten medizinischen Geräte (medizintechnische Normen) durch einen externen Anbieter wie z.B. TÜV, die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), die strenge Einhaltung der Hygienerichtlinien, das Vorhandensein eines behindertengerechtes Angebotes und die regelmässige Überprüfung eines zeitgerechten medizinischen Angebotes und Service an den Patienten.

Die Überprüfung erfolgt durch das monologe und "faire" online Ausfüllen eines Fragekataloges durch die ärztlich tätige Person an die ÖQMED.

Unabhängig dieser Form der einseitigen Bestätigung der Einhaltung der Qualitätskriterien an das Kontrollorgan, werden nach Zufallsprinzip pro Bundesland eine gewisse Anzahl an ärztlich tätigen Personen durch ein von der ÖQMED Qualitätsbeauftragtes Organ persönlich aufgesucht.
Auch die nicht persönlich überprüften Arztpraxen erhalten das Zertifikat.


Unsere Ordination wurde (nach dem Zufallsprinzip) 2014 und nun wieder am 24.06.2020 persönlich durch eine Kontrollperson der ÖQMED besucht.

Dabei wurden keinerlei Mängel festgestellt.

Der Untersuchungsinhalt gemäss §32 QS-VO 2018 kann direkt bei der ÖQMED erfragt werden.

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Kassenarztpraxis
Dr. Christian Pegger in Birgitz

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